Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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27.03.2025
Entscheidungen im Verfahren
27.03.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
18.03.2025
Sonstiges
18.03.2025
Entscheidungen im Verfahren
22.01.2025
Sonstiges
07.08.2024
Sonstiges
30.11.2023
Sonstiges
01.09.2023
Entscheidungen im Verfahren
01.09.2023
Entscheidungen im Verfahren
16.05.2023
Sonstiges
18.01.2022
Sonstiges
30.08.2021
Sonstiges
04.03.2021
Entscheidungen im Verfahren
03.12.2020
Eröffnungen
01.09.2020
Sicherungsmaßnahmen
06.04.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
29.03.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
17.10.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
06.03.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 15.09.2015 bis zum 31.12.2015
29.09.2015
Neueintragungen